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   KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02 REHA   

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KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02 REHA (https://dejure.org/2002,11616)
KG, Entscheidung vom 05.08.2002 - 5 Ws 420/02 REHA (https://dejure.org/2002,11616)
KG, Entscheidung vom 05. August 2002 - 5 Ws 420/02 REHA (https://dejure.org/2002,11616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Rehabilitierung wegen einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen die HandelsschutzVO/DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 379
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 29.01.1993 - 5 Ws 13/93

    Sachverhaltsfeststellung in Rehabilitierungssachen; Anklage und Verurteilung als

    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    Der Senat hat daraus mehrfach geschlossen, dass dann, wenn Akten fehlen und die Urteilsfeststellungen nicht mehr ermittelt werden können, bei Verurteilungen nach diesen Vorschriften das grundsätzlich den Antragsteller treffende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts (vgl. KG VIZ 1994, 258) einer Vermutung der Rechtsstaatswidrigkeit weicht (vgl. KG VIZ 1993, 365, 366; VIZ 1994, 149; VIZ 1994, 150; a.A. BezG Erfurt VIZ 1993, 367; offen gelassen in BGH VIZ 1994, 257 ).

    Das Vorbringen des Betroffenen zu dem der Verurteilung zugrundeliegenden Tatgeschehen ist aufgrund der geschichtlichen Zusammenhänge, in die es eingebettet ist, so plausibel, dass sich seine Richtigkeit aufdrängt; weiterer Mittel der Glaubhaftmachung (vgl. KG VIZ 1993, 365 = ZOV 1993, 414) bedarf es im vorliegenden Fall nicht.

  • BezG Erfurt, 24.05.1993 - 2 Ws Reha 41/93
    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    aa) Richtig ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass Urteile der ehemaligen DDR nicht schon deshalb ohne weiteres der Aufhebung unterliegen, weil sie aufgrund der Handelsschutzverordnung (vgl. KG, Beschlüsse vom 2. Januar 1995 - 5 Ws 440/94 REHA - und 20. Juni 1994 - 4 Ws 121/94 REHA -) oder einem anderen wirtschaftsregelnden Gesetz (vgl. KG VIZ 1993, 366; BezG Erfurt VIZ 1993, 367; Schröder, § 1 StrRehaG Rdnr. 60) oder einer den gleichen Zweck verfolgenden Verordnung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1996, 742) ergangen sind.

    Der Senat hat daraus mehrfach geschlossen, dass dann, wenn Akten fehlen und die Urteilsfeststellungen nicht mehr ermittelt werden können, bei Verurteilungen nach diesen Vorschriften das grundsätzlich den Antragsteller treffende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts (vgl. KG VIZ 1994, 258) einer Vermutung der Rechtsstaatswidrigkeit weicht (vgl. KG VIZ 1993, 365, 366; VIZ 1994, 149; VIZ 1994, 150; a.A. BezG Erfurt VIZ 1993, 367; offen gelassen in BGH VIZ 1994, 257 ).

  • BGH, 14.03.1995 - 4 StR 410/94

    Flucht aus der DDR - Devisenvergehen - Zollvergehen - Rehabilitierung

    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    Sie steht in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Rehabilitierungstatbestand nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e. Eine über die Verknüpfung mit der Flucht hinausgehende Bedeutung, die der Bestrafung die Beurteilung als rechtsstaatswidrig nehmen könnte (vgl. BGH NStZ 1995, 409 ; OLG Naumburg VIZ 1994, 499 ) - etwa wegen der Menge der Gegenstände oder des Rechtsgedankens, dass die Flucht der Sicherung von verbotswidrig Erlangtem diente - hatte der Verstoß gegen die Handelsschutzverordnung nicht (vgl. eingehend dazu, welche Einzelheiten der Transporte jeweils bedeutsam sind: KG, Beschluss vom 2. Januar 1995 5 Ws 440/94 -).
  • BGH, 20.01.1994 - 4 StR 327/93

    Entscheidungserhebliche Abweichung - Änderung - Rechtsprechung - Zulässigkeit -

    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    Der Senat hat daraus mehrfach geschlossen, dass dann, wenn Akten fehlen und die Urteilsfeststellungen nicht mehr ermittelt werden können, bei Verurteilungen nach diesen Vorschriften das grundsätzlich den Antragsteller treffende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts (vgl. KG VIZ 1994, 258) einer Vermutung der Rechtsstaatswidrigkeit weicht (vgl. KG VIZ 1993, 365, 366; VIZ 1994, 149; VIZ 1994, 150; a.A. BezG Erfurt VIZ 1993, 367; offen gelassen in BGH VIZ 1994, 257 ).
  • KG, 28.05.1993 - 5 Ws 175/93

    Rehabilitierung; DDR; Zollgesetz; Devisenbestimmungen; Verurteilung; Politische

    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    Der Grundsatz, dass das Rehabilitierungsgericht die Richtigkeit der Feststellungen des DDR-Urteils nicht wie ein Berufungsgericht nachprüft (vgl. KG VIZ 1993, 414 ), kommt hier nicht zum Tragen.
  • OLG Naumburg, 29.06.1994 - 1 Ws Reh. 26/94
    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    Sie steht in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Rehabilitierungstatbestand nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e. Eine über die Verknüpfung mit der Flucht hinausgehende Bedeutung, die der Bestrafung die Beurteilung als rechtsstaatswidrig nehmen könnte (vgl. BGH NStZ 1995, 409 ; OLG Naumburg VIZ 1994, 499 ) - etwa wegen der Menge der Gegenstände oder des Rechtsgedankens, dass die Flucht der Sicherung von verbotswidrig Erlangtem diente - hatte der Verstoß gegen die Handelsschutzverordnung nicht (vgl. eingehend dazu, welche Einzelheiten der Transporte jeweils bedeutsam sind: KG, Beschluss vom 2. Januar 1995 5 Ws 440/94 -).
  • KG, 17.01.1994 - 5 Ws 260/93
    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    Der Senat hat daraus mehrfach geschlossen, dass dann, wenn Akten fehlen und die Urteilsfeststellungen nicht mehr ermittelt werden können, bei Verurteilungen nach diesen Vorschriften das grundsätzlich den Antragsteller treffende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts (vgl. KG VIZ 1994, 258) einer Vermutung der Rechtsstaatswidrigkeit weicht (vgl. KG VIZ 1993, 365, 366; VIZ 1994, 149; VIZ 1994, 150; a.A. BezG Erfurt VIZ 1993, 367; offen gelassen in BGH VIZ 1994, 257 ).
  • OLG Dresden, 26.03.1993 - 2 Ws 61/93
    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    cc) Steht aber - nach alledem - fest, dass der Betroffene versucht hat, die DDR unerlaubt zu verlassen und lediglich sein weniges persönliches Hab und Gut durch verbotswidrige Ausfuhr zu sichern, war die Verurteilung wegen der Verletzung wirtschaftsrechtlicher Bestimmungen rechtsstaatswidrig (vgl. OLG Rostock VIZ 1994, 43; OLG Dresden VIZ 1993, 516 ).
  • KG, 19.05.1993 - 5 Ws 127/93
    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    aa) Richtig ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass Urteile der ehemaligen DDR nicht schon deshalb ohne weiteres der Aufhebung unterliegen, weil sie aufgrund der Handelsschutzverordnung (vgl. KG, Beschlüsse vom 2. Januar 1995 - 5 Ws 440/94 REHA - und 20. Juni 1994 - 4 Ws 121/94 REHA -) oder einem anderen wirtschaftsregelnden Gesetz (vgl. KG VIZ 1993, 366; BezG Erfurt VIZ 1993, 367; Schröder, § 1 StrRehaG Rdnr. 60) oder einer den gleichen Zweck verfolgenden Verordnung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1996, 742) ergangen sind.
  • KG, 30.04.1996 - 5 Ws 240/93
    Auszug aus KG, 05.08.2002 - 5 Ws 420/02
    Diese Prüfung hat allerdings im Lichte des Umstandes stattzufinden, dass die der Verurteilung zugrundeliegenden Gesetze und Verordnung teilweise rechtsstaatswidrigen Zwecken dienten und dass die als Prüfungsmaßstab heranzuziehende Rechtsordnung der DDR in Art. 18 Abs. 1 Satz 3, Art. 17 Satz 2 des Einigungsvertrages als diejenige eines Unrechtsregimes definiert worden ist (vgl. KG VIZ 1996, 740).
  • OLG Brandenburg, 30.05.1996 - 1 Ws (Reha) 11/96
  • LG Berlin, 04.11.1992 - 550 Rh 582/90
  • OLG Rostock, 15.07.1993 - II WsRH 32/93
  • KG, 21.10.1993 - 3 Ws 563/93
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